GUT ZU WISSEN, dass...

...Weder pflegerische Noch rein hauswirtschaftliche Aufgaben

von der Seniorenassistenz übernommen werden. Viel mehr bilden wir die Brücke und schließen die Lücke zwischen den unterschiedlichen Lebensbereichen.


...die Kostenabrechnung

auf Stundenbasis im 15-Minuten-Takt erfolgt. Mit unserer Rechnung erhalten Sie eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen. Gern leiten wir die Rechnung auch an Ihre Angehörige weiter.

...in der Steuererklärung

die Rechnungen der Seniorenassistenz absetzbar sind. Es handelt sich hier um haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a, Abs.2 EStG). Machen Sie selbst keine Einkommensteuererklärung, können Ihre Angehörige 20% der Aufwendungen (max. 4.000,- € / Jahr) steuerlich geltend machen.

 



...Eine Kostenübernahme

durch die Pflegekasse in bestimmten Fällen möglich ist. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie eine Einstufung in Pflegegrad 2 oder höher haben. In diesem Fall ist im Rahmen der stundenweise Verhinderungspflege eine Kostenübernahme möglich.

...hier hilfreiche Links

auf sie warten:



...Hier unser Flyer

als Download für Sie bereit steht:

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Flyer Seniorenassistenz Ruof.pdf
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